EIN ALLTÄGLICHER FALL
Der Arbeitgeber kündigt das langjährige Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit der Begründung, im Rahmen
einer Umorganisation falle dessen Arbeitsplatz ersatzlos weg. Das überzeugt den
von der Kündigung betroffenen Mitarbeiter allerdings nicht. Dieser verweist auf eine Vielzahl von Möglichkeiten seine Arbeitstkraft im Betrieb zu
verwenden, zudem hält er seine Interessen für sozial schutzwürdiger als diejenigen seiner Kollegen, die nicht entlassen werden sollen.
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RICHTIGES VERHALTEN IST ENTSCHEIDEND
Besteht eine Chance, gegen die Kündigung erfolgreich vorzugehen mit dem Ziel, den Arbeitsplatz doch zu erhalten oder
wenigstens eine Abfindung zu erlangen ?
Welche Maßnahmen müssen ergriffen und welche Fristen beachtet werden ?
Verhängt die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) wenn eine Kündigungsschutzklage nicht rechtzeitig beim zuständigen
Arbeitsgericht erhoben wird ?
Von der richtigen Beantwortung dieser Fragen hängen möglicherweise die berufliche und finanzielle Zukunft des
Rechtsuchenden ab.
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ANWALTLICHER RAT
Das Arbeitsrecht ist durch eine umfangreiche Rechtsprechung geprägt. Häufige, von der jeweiligen politischen Situation geprägte, Gesetzesänderungen machen die Materie kompliziert. Für den Rechtsuchenden wird es immer schwieriger, den Überblick zu behalten und seine Chancen richtig einzuschätzen. Deshalb ist frühzeitiger fachlicher Rat
eines im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwaltes wichtig, um die Interessen des Rechtsuchenden zu wahren.
Wir beraten Sie darüber
■ ob und in welcher Frist Klage gegen eine Kündigung erhoben werden sollte
■ wo Sie Informationen zu den behaupteten Kündigungsgründen
und zur sozialen Auswahl einholen oder verlangen können
■ welche Chancen bestehen, eine Abfindung zu erzielen
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UND DIE KOSTEN ?
Richtig ist, dass Rechtsrat mit Kosten verbunden ist. Bedenkt man aber, welche schwerwiegenden finanziellen Folgen mit
falschen Entscheidungen verbunden sein können, so gebietet es die wirtschaftliche Vernunft, frühzeitig anwaltlichen
Rat einzuholen.
Im Übrigen ist eine Rechtsschutzversicherung, die das Risiko „Arbeitsrecht“ absichert, ihr Geld wert. Denn in der 1. Instanz
vor den Arbeitsgerichten muss jede Partei unabhängig von dem Ausgang des Prozessverfahrens die auf ihrer Seite
entstandenen Anwaltsgebühren selber tragen. Da kann man als Rechtsuchender schon sehr viel gelassener sein, wenn
das Kostenrisiko über einen eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherer abgesichert ist.
Anzumerken bleibt, dass ein gekündigter Arbeitnehmer bei Vorliegen von wirtschaftlicher Bedürftigkeit - was bei Arbeitnehmern die durch die
Kündigung für gewöhnlich ihre Erwerbsgrundlage verlieren häufig der Fall sein dürfte - in der Regel einen Anspruch auf Gewährung von (ratenweiser oder ratenfreier) Prozesskostenhilfe
hat. In diesem Fall trägt die öffentliche Hand in Form der Landesjustizkasse die entstandene anwaltliche Vergütung.
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WELCHE TYPISCHEN BEREICHE UMFASST DAS ARBEITSRECHT NOCH ?
- Kündigungsschutzverfahren (KSchG)
- Abfindungsregelungen
- Abmahnungen
- Abwicklungs- und Aufhebungsverträge
- Behindertengerechter Arbeitsplatz
- Tarifvertragliche Zusatzregelungen
- Arbeitsvertragsgestaltung
- Lohn- und Gehaltsforderungen
- Sonderzahlungen und Zulagen ("Weihnachtsgeld")
- Urlaub
- Befristete Verträge (gem. TzBfG)
- Nebentätigkeit
- Geschäftsführerverträge
- Wettbewerbsverbote (Karenzentschädigungen)
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