Ein Fachanwalt ist ein zugelassener Rechtsanwalt, der als weitere Berufsbezeichnung den Titel Fachanwalt für ein bestimmtes Rechtsgebiet führen darf.
Die Berechtigung zum Führen des zusätzlichen Titels Fachanwalt wird ausschliesslich von der Rechtsanwaltskammer nach
Maßgabe der gültigen Fachanwaltsordnung (FAO) vergeben.
Ein Rechtsanwalt hat die Möglichkeit bis zu drei verschiedene Fachanwaltstitel zu führen. Für die Zuerkennung des Titels Fachanwalt muss ein Rechtsanwalt zumindestens drei Jahre ununterbrochen über eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft verfügen und zudem den Nachweis erbracht
haben, auf dem betreffenden Fachgebiet besondere theoretische Kenntnissse und praktische Erfahrungen zu besitzen. Im Anschluss an
die Verleihung des Titels hat sich der Fachanwalt sodann regelmäßig auf dem betreffenden Fachgebiet unter jährlicher Aufsicht der zuständigen Rechtsanwaltskammer fortzubilden. Die Berufsträger unserer Kanzlei erfüllen die vorgenannten Voraussetzungen und bieten daher die Gewähr für
eine kompetente Vertretung der übertragenen Mandate.